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Abfallentsorgung

Die Städte geben jedes Jahr ihren Abfallkalender heraus. Darin enthalten sind alle nützlichen Informationen zur Abfallentsorgung, Standplätze und Abfuhrdaten, Standorte der Wertstoffcontainer, Abfall-Annahmestellen, Termine Mobile-Sammlungen und Tipps zur fachgerechten Abfallentsorgung. Der Abfallkalender steht unter folgender Adresse als PDF-Dokument zum Download bereit:
(Zum Anzeigen der Abfallkalender benötigen Sie den kostenlosen Acrobat Reader)

  1. in Erkelenz
    direkter Link: Abfallkalender 2012
    Link: Homepage Stadt
  2. in Heinsberg
    direkter Link: Abfallkalender
    Link: Homepage Stadt
  3. in Mönchengladbach
    direkter Link: Abfallkalender 2012
    Link: Homepage Stadt

Abfalltrennung Tipps

Gegen steigende Gebühren für Abfallentsorgung, kann jeder Mieter etwas unternehmen. Der beste Umgang mit Abfall ist, ihn gar nicht erst entstehen zu lassen. Ein Teil der Mietnebenkosten sind die Kosten für die Abfallentsorgung. Diese können Sie niedrig halten, indem Sie Abfälle möglichst vermeiden sowie nicht vermiedene Abfälle trennen und korrekt entsorgen. Für die umweltgerechte Entsorgung von HausAbfall, stehen verschiedene Abfalltonnen bereit. Nicht immer ist jedem bekannt, was in welche Tonne gehört.

Gelbe Tonne/ Sack

In den Gelben Sack/ die Gelbe Tonne gehören grundsätzlich nur gebrauchte Verpackungen aus Metall, Kunststoff und Verbundstoffen und Naturmaterialien. Das sind so genannte Leichtverpackungen. Diese sind mit einem Grünen Punkt gekennzeichnet. In die Gelbe Tonne gehören zum Bsp.:

  • Kunststoffverpackungen: z. B. Kunststoffflaschen, -becher und -folien, Schaumstoffverpackungen
  • Verbundverpackungen: Getränkekartons, beschichtete Kartons (z. B. für Pizza), Vakuumverpackungen
  • Metallverpackungen: Konserven-, Getränke- und Spraydosen (leer!), Alu-Folien, Metallverschlüsse

Nicht in die Gelbe Tonne / den Gelben Sack gehören alle anderen Abfälle, auch nicht die folgenden: Papier, Pappe und Glas, Kunststoffgegenstände, die keine Verpackungen sind wie z. B. Eimer, Blumentöpfe, Wandverkleidungen.

Restabfälle schwarze/ graue Tonne

Restabfälle sind gemischte Siedlungsabfälle, die nach getrennter Erfassung von Abfällen zur Verwertung bzw. von Schadstoffen verbleiben und mittels der üblichen Abfallbehälter erfasst werden können.
Welche Abfälle gehören in die Restabfallbehälter (Beispiele):

  • Kehricht, Staubsaugerbeutel, Abluftfiltereinsätze
  • Kleintier- und Hundekot, Einstreu mineralischer Art
  • Glühlampen (keine Energiesparlampen oder Leuchtstoffröhren)
  • Zigarettenkippen und -asche, Asche (ohne Glutreste)
  • Spielzeug, Stifte (Blei-, Faser-, Buntstifte), Christbaumschmuck
  • Tapeten- und Teppichreste
  • gebrauchte Reinigungsutensilien (Tücher, Schwämme, Bürsten)
  • Kunststoffbehälter (Schüssel, Eimer, Wannen) die keine Verpackungen sind
  • Fleisch-, Fisch- und Wurstreste, Knochen, gekochte Speisereste
  • Fenster- und Spiegelglas, Porzellan-, Keramik-, Tonscherben
  • Hygieneartikel, Windeln, Watte und -stäbchen
  • verunreinigte Haushaltwäsche, Wachs- und Kerzenreste
  • verschmutzte und nicht restentleerte Verpackungen

Bioabfall

Die getrennte Erfassung und Verwertung von Bioabfällen ist die natürlichste Form der Kreislaufwirtschaft. Sammeln Sie bitte alle in Ihrem Haushalt anfallenden Bioabfälle getrennt. Bioabfälle sind zum Beispiel:

  • Abfälle aus der Speisenzubereitung und Essenreste
  • überlagerte/verdorbene Lebensmittel, z. B. Obst, Gemüse, Backwaren
  • andere zur Kompostierung geeignete Haushaltabfälle, z. B. Zellstofftaschentücher,
    Einwickelpapier (nicht beschichtet) von Backwaren, Blumen
  • Grünabfälle aus Haushalt und Garten, z. B. verwelkte Blumen, Topfpflanzen, alte Blumenerde, Laub, Rasenschnitt, zerkleinerte Äste
  • Kleintiereinstreu nichtmineralischer Art

Grünabfälle

Grünabfälle aus Haus oder Garten in größeren Mengen können an den Wertstoffhöfen der Stadt abgegeben werden. Gebühren für Entsorgung Grünapfälle: (Stand 2008) Kleinmengen bis zu 1 m³ jeweils 0,50 Euro pro 0,2 m³. Mengen von mehr als 1 m³ jeweils 2,50 Euro pro angefangenem m³. (Äste und Stämme dürfen nicht länger als einen Meter sein und der Durchmesser darf 20 Zentimeter nicht übersteigen.)

In die Wertstoffcontainer gehören:

  • Verpackungen aus Glas: Flaschen und Gläser (kein anderes Glas!); farbgetrennt weiß, grün, braun
  • Pappe, Knüllpapier (nicht verschmutzt od. durchfettet, nicht beschichtet; keine Tapeten, Blaupapier od. Zellstoff!)
  • Zeitungen, Zeitschriften, Schreibpapier, Kataloge, Bücher ohne beschichteten Einband; kein Blau-, Pergament- od. beschichtetes Papier; keine Zellstoffe und Papiertaschentücher